Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hochzwingend

hochzwingend

  • gebieten wir ... dass alle hausväter und muͤtter die kirchen ... besuchen ... und ohne hochzwingende scheinbare noth aller veldtarbeit ... sich enteussern
    1587 ArchUFrk. 5, 2 (1839) 103