Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): höhen
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Hoheitstitel
Hoheitsuntertan
Hoheitsverfügung
Hoheitsverhältnis
Hoheitsvorrecht
Hoheitswinkelstein
Hoheitswürde
Hoheitszeichen
I transitives Verb, körperlich
II transitives Verb, übertragen
- 1 vom Feingehalt der Münze
- 2 (von Verpflichtungen) hinaufsetzen
- a Abgaben
- b Strafgelder
- c Arbeitslohn
- d eingeklagte Forderungen
- e Pfandschaft
- f Arbeitsleistungen (Leibeigener)
- 3 versteigern
- 4 von Personen
- a von Vorrückung in einen höheren Heerschild
- b von Erhöhung der sozialen Stellung
- 5 von der Errichtung eines Marktes
III transitives Verb: (sich) erhöhen, insbesondere vom Feingehalt der Münze
IV reflexives Verb: Werterhöhung (eines Gutes)
V in Verbindung mit Verben: höhen und bessern, legen, mehren, mindern, niedern, siden
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