Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Höherwähre
Artikel davor:
Hohenauer
Hohenauerin
Hohenauknecht
hohenhändig
Hohenheimer
Höhenlotse
Höherbesteuerte
höhern
Höherschlagen
Höherung
Höherwähre
von einer neuen Währung mit höherem Feingehalt
- sollen [wir, das ist der Vikar A.v.W.] ierlichen reichen unde geben 2 schogk rechter volstendiger landwehre der nuwen muntze genant höcherwehre1470 ArnstadtUB. 341Faksimile (ca. 161 KB)