Höhung
Höhung
I
konkret
I 1
zu
höhen (I 1)
Erhöhung (insbesondere eines Bauwerkes)
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verterd ten damme ... omme twere tontfane van der hoghinghe van den dyke ix ℔ xiiij ß.1363 InvBruges III 336 Faksimile
I 2
zu
höhen (I 2)
Beschau von Waren (Auffüllung mit besserer Ware, insbesondere bei Heringen) vor dem Verkauf
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auch soll ein bürger wegen des an ihn geschickten oder verschriebenen gutes die höhung gleich frembden thun / die deffchen allemahl tage vorer ausziehen / und biß zur höhung nicht wieder einschlagen1715 CCPrut. II 334 Faksimile
- ActaBoruss.Handelspol. I 147
II
übertragen: Erhöhung des Wertes von Waren und (Geld-)Leistungen
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diversche lasten van cueillioten ende hoginghen van assysen1480 MnlWB. III 525 Faksimile
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van den [! lies der] hoginge van den renten van den penninck 16 tot 181514 MnlWB. III 525 Faksimile
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sollen die müter ... acht ... haben, daß keine unordentliche höckung und steigerung [der Waren auf dem Markte] ... geschehe1593/94 TrierWQ. 114 Faksimile
III
zu
höhen (II 3)
im Anschluß an Höhung (II): Versteigerung
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[wir thun] bei höck- [!] und bestehung des zehnten die monopolia ... nicht nur ... verbiethen, sondern ... dergleichen vorsetzlich expracticirte höch- und pfachtungen ... vor unwehrt ... erklären1731 Scotti,Trier II 972