Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Höllhafen

Höllhafen

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Gefäß zum Warmhalten von Wasser, in der Ofenhölle (DWB. IV 2 Sp. 1748) eingelassen
unter Ausschluss der Schreibform(en):