Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hölzler
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- "die Sämer durften nur bei den hölzlern einkaufen, um diesen Abnehmer für dasjenige Salz zu sichern, das sie für die Lieferung von Beschlagholz als Entgelt erhielten"oJ. Zycha,LitSalinen 100