Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hörnerabschneidung

Hörnerabschneidung

  • vff den tag, als den kühen die hörner abgeschnitten werden ... sein ... 8 fl. vom gemeingelt zuuerzehren verwilliget ... der hörnerabschneidung wegen
    1620 ZKulturg. 8 (1901) 182