Hoffolge

I
II
  • hoffolge... die verbindlichkeit, einem fürstlichen hofe in gewissen fällen folgen zu müssen
    1775 Adelung II 1239 Faksimile
  • die hoffolge, das sind solche dienste, die erfordert werden, entweder den fuͤrsten selbst, oder sein gefolge von einem ort zum andern zu bringen
    1780 Gabcke,DorfBauernR. 161 Faksimile
  • unter der hoffolge versteht man: 1. alle hofbedienten und überhaupt alle diejenigen, welche zum hoflager gehören
    1783 Scheidemantel,Repert. II 463 Faksimile