Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hofgenossenschaft

Hofgenossenschaft

Gemeinschaft der zu einem herrschaftlichen Hof (II 2) gehörenden Menschen
  • wollte ... ein leibeigener eine frau nehmen, welche zur hofrolle eines andern herrn gehörte, so mußte sie ...die hofgenossenschaft des herrn ihres bräutigams erst ... erkaufen
    1801 Gesenius,Meierrecht I 316
unter Ausschluss der Schreibform(en):