Hofgerichtsverwandte
Hofgerichtsverwandte
Angehöriger eines ¹Hofgerichts (V)
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[Herzog J. hat] im anfang s.f.g. regierung kein mal selbst das hofgericht besessen, viel weniger die eide von den hofgerichtsverwandten in eigener person genommen1585 QFBrschw. XIV 20