Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hofkastenamtsuntertan

Hofkastenamtsuntertan

Landbewohner, der unter ein Hofkastenamt gehört
  • daß ... beede hofcastenamts-unterthanen zu E. ... jeder des jahrs 6 ... seidel eisenstein erobern, und zu unserm erztberg liefern doͤrfen
    1726 Lori,BairBergr. 601
unter Ausschluss der Schreibform(en):