Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hofkriegsbuchhalterei

Hofkriegsbuchhalterei

  • damit die hofkammer sofort die hofkriegsbuchhalterei in aufnahmb ... sothaner ... rechnungen behörig anleiten möge
    1746 Fellner-Kretschmayr III 466
  • würde die hofkriegsbuchhalterey von dieser hofcommission ihre dependenz haben
    1761 Kretschmayr-Walter III 397
  • [daß] den erben eines solchen militars die verlassenschaft nicht eher ausgefolget werden soll, bis sie nicht durch beigebrachte zeugnisse des militar-general-taxamts und der hofkriegsbuchhalterei dargethan haben, daß der verstorbene dem aerarium nichts schuldig
    1792 Kropatschek,KKGes. I 369