Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hoflakaienleichentuch

Hoflakaienleichentuch

für herzogliche Hoflakaien bestimmt
  • wollen wir ... daß ... das hof-laquayen- und stall-leichen-tuch aber für niemand, als diejenige, so daran theil gehabt haben, abgegeben werden solle
    1784 Reyscher,Ges. XIV 1006