Hofmann

allgemein
    Verwalter eines herrschaftlichen Fronhofes, auch Pächter eines solchen und damit zu Hofmann (III) übergehend
    Hofherr
    Hofangehöriger
    Aufseher (und Vorarbeiter) auf einem Landgut, Verwalter (oder Pächter) des Milchertrages auf solchem
    der einen Hof (II 2) zu Leihe oder Pacht erhält und nun auf ihm (Hof II 4) wirtschaftet
    bei Verleihung eines Hofes in Teilen der dem Grundherrn für den Gesamtzins Verantwortliche
vergleichbar mit Hofmann (III 1) , bei einem Hof (II 8) in der Stadt
    landwirtschaftlich
    Vorsteher des Armenhofes
    ritterlicher Dienstmann, niederer Adliger
      im Verhältnis zum Bürger und Bauer
      im Gegensatz zum Hausmann (Schleswig, Dithmarschen, Holstein, Westfalen)
      in Friesland
      sonstige
    nichtritterlicher berittener Krieger
    Höfling
    Hofmeister, Rentmeister
Gärtner
als Eigenname