Hofsnachfolge
Hofsnachfolge
Übernahme eines Hofes (II 4) durch einen Hofannehmer
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daß es des gesetzgebers absicht nicht gewesen seyn kann, dem vater die natuͤrliche befugniß zu nehmen ... uͤber die hofsnachfolge unter seinen kindern zu bestimmen1818 Hagemann,PractErört. VI 354 Faksimile