Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hofprozeß

Hofprozeß

  • wenn die uͤber die hofprocesse klagenden staͤnde ... die meinung hegen sollten, dem kaiser seine hofrathsiurisdiktion zu entziehen
    um 1700 Londorp/Herchenhahn,Reichshofrat I 554
  • ob solche [ordinationen] eine nachkommenschaft des aͤltesten teutschen kayserlichen hofprocesses, oder theils eine erfindung der westphaͤlischen assessoren sind
    1773 Cramer,Neb. 125 S. 128