Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hofquartier

Hofquartier

Einquartierung von Hofangehörigen in Privathäusern
  • weil ... freyhäuser und hof-quartiere ... denen ubelthätern ein asylum gewesen [darf die Stadtgarde eingreifen]
    1687 Lünig,CJMilit. 705
  • 1726 Fellner-Kretschmayr III 345
  • habe es wegen der ... inwohner der hofquartiere bey der ... ihr, der regierung, eingeraumten jurisdiction ... sein verbleiben
    1732 CAustr. IV 777
unter Ausschluss der Schreibform(en):