Hofsannehmer
Hofsannehmer
der einen Hof (II 4) empfängt und übernimmt
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die [übrigen] kinder ... koͤnnen nach dem tode der eltern aus dem hofe von dem hofsannehmer und besitzer nichts weiter fordern [als das vom Vater Festgesetzte]1798 Hagemann,PractErört. I 198 Faksimile