Hofsschulze

I wie Hofschultheiß (I)
II oberer (ritterlicher) Richter eines Reichshofs
  • nachdehm hofesrichtere und hofesleuthe des hofes Herbede sich beklaget, alß sollte ihr hofes-schulte der edeler und ehrenvester C. von E., gerichtsherr daselbst sie ... beschwehren
    1597 JbGrafschMark 14 (1901) 99
  • dass die letzten [hofesschulten] die obern richter bei den reichshöfen waren und dazu wurden männer von der ansehnlichen ritterschaft genommen
    1757 Steinen,WestfGesch. III 611 Faksimile