Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Hofwehr

2Hofwehr

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Grenze, Schutzzaun
  • daß die [!] eine abgräntz nachbahr dem andern 40 ruhten lang einen dichten zaun zur hoffewehr zu lieffern und zu halten [hat]
    1562 Westpreußen/ArchKulturg. 6 (1908) 173