Hofwiesmahdgeld
Hofwiesmahdgeld
Kaufpreis für den Anteil des Einzelnen an der Hofwiesmahd (hier städtisch)
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nachdeme auch bey dieser gelegenheit das hoffwissmath gelt durch herrn J.G.J. eincassiert ist worden1747 MHungJurHist. V 2 S. 500