Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hofzistel

Hofzistel

Ehrung (I) an den Hof (II 2), bestehend aus einem mit Weinbeeren gefüllten tiefen, nach unten sich verengenden Korb (Zistel)
  • dagegen [daß] daß nachthorn und daß taghorn geblassen solt werden [als Zeichen für die Weinhüter], ist man schuldig die hoffzißl mit weinbör in der wochen finfmal zue geben
    1625 NÖsterr./ÖW. VIII 736
unter Ausschluss der Schreibform(en):