Hoheitsbeamte
Hoheitsbeamte
(höherer) Bediensteter an einem Hoheitamt
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in beziehung auf polizey und administration [sind] die standesherrlichen beamten ... weder einer obern standesherrlichen behoͤrde, noch einem landesherrlichen hoheitsbeamten untergeordnet1824 SammlBadStBl. I 559
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sämtliche ... gefälle des herrn burggrafen ... in beschlag zu nehmen, und an den hoheitsbeamten einliefern zu lassen1809 FriedbergGBl. 7 (1925) 71