Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hoheitsbeamte

Hoheitsbeamte

(höherer) Bediensteter an einem Hoheitamt 
  • in beziehung auf polizey und administration [sind] die standesherrlichen beamten ... weder einer obern standesherrlichen behoͤrde, noch einem landesherrlichen hoheitsbeamten untergeordnet
    1824 SammlBadStBl. I 559
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  • sämtliche ... gefälle des herrn burggrafen ... in beschlag zu nehmen, und an den hoheitsbeamten einliefern zu lassen
    1809 FriedbergGBl. 7 (1925) 71