Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hoheitsdienst

Hoheitsdienst

für einen Inhaber von Hoheit (III 3) geleisteter 1Dienst (C) 
  • wenn sich ... ein pflichtiger unterthan oder eine commune weigerten, die ihnen von der regierung auferlegten hoheitsdienste zu leisten
    1804 Hagemann,PractErört. IV 141