Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hohenau

Hohenau

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
aus mhd. hôch und nâwe (navis?); Nebenformen hagenau, hah(n)enau, hanau, ho(a)nau, hochenau, hohe naf 
I Hauptschiff eines von Pferden die Donau (bzw. auch Traun: Höfer,ÖWB. II 59) aufwärts bewegten Schiffszuges
  • hohenaw, carbita hippagoga, navis oneraria adverso flamine trahenda, quae ab equis contra flumen trahi solet
    1618 Schönsleder
  • aus denen 4. salz-schiffen [eines Schleppzuges] heißt das vorderste das hohenau 
    1764 Lori,BairBergr. 641
II ein solcher Schiffszug überhaupt
  • das zum neuen salzausgang, aus den ersten 2 nach Regenspurg ankommenden hohenauern, eines zu R. ... gelassen, und auf diesen fall, solches 1 aus den 2 hohenauern eins jeden jahrs, weiter ... nach Ingolstadt nicht gefuͤhrt werden solle
    1615 Lori,BairBergr. 400
III die Tätigkeit des Hohenauens, die Fahrt eines Hohenaues 
  • alle ... schiffleuth, so dem salzausgang verwonnt ... sollen ohne ... erlaubnis unsers pflegers ... zu Lauffen in das hochenau ... sich ... nit begeben
    1581 Lori,BairBergr. 324
  • [die Mieten von jungen buben] soll ihnen [den Schiffern] ... keineswegs gestattet, viel weniger fruͤhling- und herbst-zeiten, so haͤufig zu den hochenauen und anderen schiffarten gelassen werden
    1616 Lori,BairBergr. 495
unter Ausschluss der Schreibform(en):