Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hohenau
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aus mhd. hôch und nâwe (navis?); Nebenformen hagenau, hah(n)enau, hanau, ho(a)nau, hochenau, hohe naf
vgl.
Hohenauerin
- Benzler,DeichWB. II 7
- DWB. IV 2 Sp. 1710
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- FestgHelm 242
- Götze,FrühnhdGl.2 124
- Kluge,SeemSpr. 377
- Kluge11 325
- Lexer II 42
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- Schmeller2 I 1042
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- Schmid,SchwäbWB. 284
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- SchwäbWB. III 1759
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- SchwäbWB. VI Nachtr. 2201
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- Unger,SteirWsch. 352
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I
Hauptschiff eines von Pferden die Donau (bzw. auch Traun: Höfer,ÖWB. II 59) aufwärts bewegten Schiffszuges
- hohenaw, carbita hippagoga, navis oneraria adverso flamine trahenda, quae ab equis contra flumen trahi solet1618 Schönsleder
- aus denen 4. salz-schiffen [eines Schleppzuges] heißt das vorderste das hohenau1764 Lori,BairBergr. 641Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
ein solcher Schiffszug überhaupt
- das zum neuen salzausgang, aus den ersten 2 nach Regenspurg ankommenden hohenauern, eines zu R. ... gelassen, und auf diesen fall, solches 1 aus den 2 hohenauern eins jeden jahrs, weiter ... nach Ingolstadt nicht gefuͤhrt werden solle1615 Lori,BairBergr. 400Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
die Tätigkeit des Hohenauens, die Fahrt eines Hohenaues
- alle ... schiffleuth, so dem salzausgang verwonnt ... sollen ohne ... erlaubnis unsers pflegers ... zu Lauffen in das hochenau ... sich ... nit begeben1581 Lori,BairBergr. 324Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [die Mieten von jungen buben] soll ihnen [den Schiffern] ... keineswegs gestattet, viel weniger fruͤhling- und herbst-zeiten, so haͤufig zu den hochenauen und anderen schiffarten gelassen werden1616 Lori,BairBergr. 495Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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