Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hohntafel

Hohntafel

Schandtafel zum Anhängen
  • von hohn- und spott-tafeln, und derselben abschaffung durch eine reichs-cammergerichtl. urthel
    1759 Cramer,Neb. XV 69
  • ist richtern voriger instanz die beyderseitige schwarze bretter, welche unter dem unanstaͤndigen rubro: hohn- und spott-tafel aufgehenckt seyn sollen, ... sofort ... weg[zu]schaffen, ...aufgegeben
    1759 Cramer,Neb. XV 80