Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hokenvogt

Hokenvogt

Marktaufseher
  • haben wir vnsern verordneten glokenleutern vnd hockenvogt ... aufferlegt ... / das sie ... auffachtung haben sollen / das die marcktzieher ... wes auff widerkauff keuffen
    1608 BreslKaufO. 3
  • soll ein hockenvoigt bestelt werden, der die ubertreter [der Marktordnung] pfaͤnd und strafet
    1678 BautzenStat. 45