Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holländerei

Holländerei

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
eine durch einen Holländer betriebene Landwirtschaft
  • J.H.C.v.Selchow, von den holländereien und flaͤmischen rechten
    1751 Hannover/Kamptz,PreußProvR. I 457
  • holländereien, das sind abgetheilte wirthschaften, in welchen ein jeder sein land um seine hofstelle, ohne gemeinschaft mit andern, beisammen hat
    1782 Frischbier I 295
  • Gutzeit,Livl. I 541