Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holländerei
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eine durch einen Holländer betriebene Landwirtschaft
vgl.
Schweizerei
- J.H.C.v.Selchow, von den holländereien und flaͤmischen rechten1751 Hannover/Kamptz,PreußProvR. I 457Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- holländereien, das sind abgetheilte wirthschaften, in welchen ein jeder sein land um seine hofstelle, ohne gemeinschaft mit andern, beisammen hat1782 Frischbier I 295Faksimile - in Google Books
- Gutzeit,Livl. I 541
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