Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holländereipacht

Holländereipacht

  • "Vieh- oder holländereipacht ist derjenige Vertrag, durch welchen der Inhaber eines Gutes als Verpachter eine zum Gute gehörige Viehherde dem andern Theile (dem Viehpächter oder Holländer) gegen einen Pachtzins überläßt" 
    Gutzeit,Livl. I 541