Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holländereipacht
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Holländereipacht
- "Vieh- oder holländereipacht ist derjenige Vertrag, durch welchen der Inhaber eines Gutes als Verpachter eine zum Gute gehörige Viehherde dem andern Theile (dem Viehpächter oder Holländer) gegen einen Pachtzins überläßt"Gutzeit,Livl. I 541Faksimile - in Google Books