Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holländergilde

Holländergilde

  • so haben die mehresten eingesessenen [der] ... landschaft Eyderstedt schon ... 1648 eine sogenannte holländer-gilde, oder brandordnung ... unter sich errichtet, daß, wenn ein ... gildebruder sein vieh ... und sonstige besitzende bewegliche güther, durch feuersbrunst verlieren sollte, demselben sein ... schade ... von den übrigen gilde-interessenten vergütet werden sollt
    1773 Helmer,SchleswFVers. I 563