Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzabteilung

Holzabteilung

Verteilung von Brennholz unter die Lehrer
  • soviel nun holz abtheilung selbst anlangt, soll selbe von denen praeceptoribus anderer gestalt nicht vorgenommen werden, als daß sie [so!] sonnabends gegen abendt [das übrige Holz ...] ... unter sie abgetheilet werden
    1637 MGPaed. 27 S. 95