Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzabzählung

Holzabzählung

Zählung bzw. Messung des im Walde forstamtlich vergebenen Holzes
  • soll nach den bereits vollbrachten holzabzählungen an selben orten nichts mehr nachgehacket ... werden
    1766 SammlKKGes. V 105