Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzanweisegebühr

Holzanweisegebühr

  • holz-anweise-gebuͤhren ... werden von allem holze ..., welches verkauft oder verschenkt wird ... entrichtet
    1781 Krünitz,Enzykl. 24 S. 256 [in Verbindung mit Krünitz,Enzykl. XIV 546]