Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzausgabe
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Holzausfuhrtaxe
Holzausgabe
Ausgabe von Holz (aus dem Gemeindewald) an die Berechtigten
- solle ... bey den holzausgaben eine mögliche gleichheit beobachtet und jährlichen ein tag darzu bestimmt, das holz in gaben ausgetheilt und zu haus darfür ohne underscheid geloset werden1754 ArgauLsch. I 716Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1757 ArgauLsch. I 604
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die unterthanen sich darum [um Astholz] besonders, zur zeit der holtz-ausgabe, zu melden haben1762 Cramer,Neb. 33 S. 64