Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzausreutung

Holzausreutung

Schlagen, Ausrottung des Holzes
  • daß sich ... alle underthanen in hieiger herrschaft wildpan und gjädern der verren holzaußreitung enthalten sollen, damit daß wildprädt seine ständ haben mag
    1705 NÖsterr./ÖW. IX 820
unter Ausschluss der Schreibform(en):