Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzbediente
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obrigkeitlicher (unterer) Forstbediensteter
- worauf unsere holtz-bediente ... ein wachendes auge haben [sollen]1674 CCMarch. IV 1 Sp. 561Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- sollen ... die stadt-magisträte ... ihre holtz-bedienten, als holtzmesser und holtz-wächter dieser wegen in speciale eydespflicht ... nehmen1702 CCPrut. III 125Faksimile - in Google Books
- wie ... unser ... holtz-bedienten ... dahin zu sehen ... haben, damit ... die ... zerschmetterte baͤume ... oͤffentlich verkaufft ... werden1704 CCOldenb. II 211
- 1716 ActaBoruss.BehO. II 320
- wegen des holtzes, so ... diesem oder jenem fuͤr baare bezahlung ausgewiesen, und wofuͤr ... dem annehmer der preis von unserm holtz-bedienten vorgeschrieben wird1737 CCHolsat. I 1267Faksimile - in Google Books
- 1737 CCHolsat. Nebenbd. II 872
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