Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzbedürftige

Holzbedürftige

  • alles holz soll zu gewissen zeiten und eher nicht bis die holzbeduͤrftigen schriftliche bewilligung vorgezeiget haben ... von dem oberfoͤrster selbst ... angewiesen [werden]
    1619? WeistNassau II 183