Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzbedürftige
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Holzbedürftige
- alles holz soll zu gewissen zeiten und eher nicht bis die holzbeduͤrftigen schriftliche bewilligung vorgezeiget haben ... von dem oberfoͤrster selbst ... angewiesen [werden]1619? WeistNassau II 183Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)