Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzberechtigte

Holzberechtigte

  • jeden burgers und holzberechtigten ... eine klafter ohne die reißer ertragen müße
    1772 Grebel,SGoar 482
  • die forstdienste, welche die holzberechtigten zu leisten verbunden sind
    1808 Krug,StaatswPreuß. 378
  • abfindung aller in den koͤniglichen forsten weide- und holzberechtigten 
    1808 Krug,StaatswPreuß. 693
unter Ausschluss der Schreibform(en):