Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzbeschauer
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holzberechtigt
Holzberechtigte
Holzberechtigung
Holzberg
Holzbericht
Holzbeschädiger
Holzbeschau
Holzbeschauer
Bediensteter, der die Holzqualität prüft
- [sollen] keine dick zusammengelegte madenstuden gemacht werden, dass die holzbeschauer können sähen, ob die studen zu grob seien oder nicht1800 SchweizId. VIII 1620Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- nach den wirtembergischen policeygesetzen muß das zum oͤffentlichen verkauf bestimmte bauholz, wenn es nicht von der gehoͤrigen guͤte ist, durch die geschwornen holzbeschauer zum bloßen brennholz abgeschaͤtzt werden1804 v.Berg,PolR. IV 500Faksimile - in Google Books