Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzbrüchdingung

Holzbrüchdingung

Gericht zur Untersuchung und Bestrafung von Walddelikten
  • die holtz-bruͤchdingungen sollen ... jährlich geschehen ... dabey ... nicht nur saͤmmtliche holtz- sondern ... zugleich alle jagd-sachen ... genau untersuchet, und ... die schuldige in die wohlverdiente strafe condemniret werden
    1737 CCHolsat. I 1281