Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzdeputatsfuhre

Holzdeputatsfuhre

mit Holzdeputat beladenes Gefährt
  • alle fuhren mit deputaten und geschenken ... unterliegen der wegmautgiebigkeit ... folglich koͤnnen auch die holzdeputatsfuhren nicht ausgenommen werden
    1799 Kropatschek,KKGes. III 445