Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzding

Holzding

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Gericht über Waldangelegenheiten; insbesondere oberstes (Gerichts- und Selbstverwaltungs-)Organ der Markgenossenschaften im niederdeutschen Raum; sprachlich nicht immer von Holzung zu trennen
unter Ausschluss der Schreibform(en):