Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzdingsordnung

Holzdingsordnung

  • Ernst Augusts II. entwurf der hoͤltingsordnung vom jahre 1671 ... ist die wichtigste landesverordnung, die wir in marksachen haben; man sieht es ihr aber leicht an, daß sie vorzuͤglich nur auf die landesherrlichen marken geht
    1799 Klöntrup,Osnabr. II 181