Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzentfremdung

Holzentfremdung

Holzdiebstahl
  • wegen der ... geschehenden mehreren holzentfremdung 
    1766 SammlKKGes. V 89
  • wenn aber die holzentfremdung in einer mit mauer, planken (zaun) oder auf andere art eingefangenen waldung durch einsteigen, oder einbrechen geschehen, sollen die thaͤter als verbrecher, die sich eines qualifizirten diebstahls schuldig gemacht, ... abgeurtheilet werden
    1785 HdbchÖstGes. IX 301
  • 1792 Kropatschek,KKGes. I 209
  • 1794 Kropatschek,KKGes. IV 515
unter Ausschluss der Schreibform(en):