Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzerfordernis

Holzerfordernis

Holzbedarf
  • die schuldirektoren haben die holzerfoderniß [für die Gymnasien] selbst da beizuschaffen, wo sie es am leichtesten und wohlfeilsten haben koͤnnen
    1782 HdbchÖstGes. I2 493
  • communen, welche ihr eigenes holz-erforderniß zur distribuirung unter sich zusammen erhalten
    1784 CSax. I 1183