Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzforst

Holzforst

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Wald(stück)
  • ob ... jemands der holzforst ohne erlaubnusz der obrigkeit des hauses L. zu nahe graben oder zeunen müge? nein, das müge er ohn bruch nicht thuen
    oJ. Niedersachsen/GrW. IV 649