Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzgarten

Holzgarten

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"Platz in der Nähe eines Flusses, auf dem Brenn- und Nutzholz angesammelt wird" Frischbier I 297
  • die ... scharwerksbauren bitten, mit den holtzfuhren zum holtzgarten verschonet zu werden
    1663 Königsberg/ProtBrandenbGehR. VI 789
  • das von den bürgern ... zu ihrer nothdurft aber zu keiner verhandlung gekaufte holz sowohl in unserm holzgarten, als auch auf der städte holzwiesen und sonst durchgehends das in unserm holzgarten gebrauchte maaß von 9 schuhen hoch und 8 schuhen breit in der einnahme und ausgabe gleich gesetzet und dasselbe jederzeit ... in einem billigen pretio ... verkauft werden soll
    1699 Königsberg/BeitrPreußen 6 (1824) 126
-- "Holzlager"
  • aus dem landschaftl. holzgarten 29 fueder scheuter gefüerth
    1631 Unger,SteirWsch. 354
  • damit ... mit dem brennholtz, wenn es dem holtzgarten beygefuͤhret ist, treulich umgegangen ... werden moͤge
    1718 Hessen/Moser,Hofr. II Beil. 41
  • wer ... aus den herrschaftlichen holzgaͤrten etwas entwendet
    1735 WirtRealIndex II 323
  • 2400 klaffter holtz, welches sich in dem holtz-garten zu Rastatt befunden, anerkaufft
    1772 Cramer,Neb. 119 S. 353
unter Ausschluss der Schreibform(en):