Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzgewerbe
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"alle diejenigen Personen, ... welche das Holz im Walde aufkaufen, transportieren und verhandeln" Sulzmann,HolzhNeckar 30
- dass sie und ir nachkommen einen holtzgewerb mit flótzen von Schwartzwaldt die Wuttach biss unter Schlaithaimer furt aufrichten und machen lassen1509 FürstenbUB. VII 397Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- mit was mass ... das hartzen und mit dem holtzgewerb getriben werden solte ... den Sww., der doch holtzgewerbs halben in einem grossen geschrei ist1552 SchwäbWB. III 1788Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)