Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzhandelsrechnung

Holzhandelsrechnung

  • daß ... die burgermaister ... saltz- vnd holtzhandels- ... vnd zumal die waisen-rechnungen ... nicht jaͤhrlichs abgehoͤrt [hätten]
    1627 Reyscher,Ges. XII 963